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   SG Itzehoe, 21.07.2015 - S 27 KR 56/12   

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https://dejure.org/2015,81238
SG Itzehoe, 21.07.2015 - S 27 KR 56/12 (https://dejure.org/2015,81238)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 21.07.2015 - S 27 KR 56/12 (https://dejure.org/2015,81238)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - S 27 KR 56/12 (https://dejure.org/2015,81238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 44 Abs 1 SGB 5, § 46 S 1 SGB 5, § 49 Abs 1 Nr 5 SGB 5, § 192 Abs 1 Nr 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankengeld - Weitergewährung - ärztliche Feststellung vor Ablauf des Krankengeldbewilligungsabschnitts - Nachholung einer Arbeitsunfähigkeitsfeststellung - Versicherungspflicht - Erfordernis des Vorliegens einer entgeltlichen Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus SG Itzehoe, 21.07.2015 - S 27 KR 56/12
    Unter diesen engen Voraussetzungen kann die Unrichtigkeit der ärztlichen Beurteilung ggf. auch durch die nachträgliche Einschätzung eines anderen ärztlichen Gutachters nachgewiesen werden und der Versicherte ausnahmsweise rückwirkend Krankengeld beanspruchen (BSG, Urteil vom 8. November 2005, B 1 KR 30/04 R, in juris Rn. 22).
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

    Auszug aus SG Itzehoe, 21.07.2015 - S 27 KR 56/12
    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestands für Krankengeld vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 2014, B 1 KR 17/13 R, in juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entstehenstatbestand - Mitgliedschaft

    Auszug aus SG Itzehoe, 21.07.2015 - S 27 KR 56/12
    Es genügt nicht, wenn die Feststellung erst am Tag nach dem Ablauf der festgestellten Arbeitsunfähigkeit bzw. nach Ablauf des Wochenendes erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, B 1 KR 2/07 R).
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